TOP Ö 5: Beratung über den Antrag auf Bestellung eines Behindertenbeauftragten

Die Bestellung eines Behindertenbeauftragten ist durch den Ausschuss einstimmig abgelehnt worden.

Begründung: Da die Anzahl der Behinderten in der Gemeinde sehr gering ist, können deren Angelegenheiten durch den Bürgermeister in der öffentlichen Sprechstunde wahrgenommen werden.