TOP Ö 14: Ermächtigung des Bürgermeisters zum Einleiten eines Widerspruches bei einer Nichtbeteiligung im Rahmen der Errichtung der Windkraftanlagen

Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass gegen einen negativen Bescheid (Nichtbeteiligung) Widerspruch eingelegt werden sollte. Ist dieser nicht erfolgreich, soll geprüft werden, ob eine Klage sinnvoll ist. Vor Einleitung eines Klageverfahrens sollte dies nochmal in der Gemeindevertretung beraten werden.

Anschließend schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Gäste.