TOP Ö 4: Beratung zur Strandsatzung

Die Strandsatzung wurde unter folgender Änderung einstimmig angenommen. Unter §5 Absatz 1 ist die kW-Zahl zu ändern: 11,03 kW.

Die Strandsatzung tritt erst in Kraft, wenn das StAUN seine Zustimmung erteilt hat.

Die Strandsatzung ist nach einem Jahr Gültigkeit einer Überprüfung durch die Ausschüsse zu unterziehen.