Sitzung: 10.11.2016 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Die Strandsatzung
wurde unter folgender Änderung einstimmig angenommen. Unter §5 Absatz 1 ist die
kW-Zahl zu ändern: 11,03 kW.
Die Strandsatzung
tritt erst in Kraft, wenn das StAUN seine Zustimmung erteilt hat.
Die Strandsatzung
ist nach einem Jahr Gültigkeit einer Überprüfung durch die Ausschüsse zu
unterziehen.