Sitzung: 03.11.2016 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0300/2016
Beschluss Nr.
: 18-5/16
Der Amtsausschuss
beschließt, der Anlage entsprechend gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass
das Amt Warnow-West die Optionsmöglichkeit des § 2b Umsatzsteuergesetz in
Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen
nach den bisherigen Grundsätzen besteuert werden möchte.
Der Gesetzgeber
sieht vor, dass Kommunen ab 01.01.2017 Umsatzsteuer für Tätigkeiten
gewerblicher Art ausweisen müssen. Die Optionserklärung ermöglicht jedoch die
Besteuerung nach den bisherigen Grundsätzen bis 31.12.2020.
Abstimmung:
18 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |