TOP Ö 8: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§ 27 Abs. 22 UStG)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 18-5/16

Der Amtsausschuss beschließt, der Anlage entsprechend gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass das Amt Warnow-West die Optionsmöglichkeit des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert werden möchte.

 

 


Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kommunen ab 01.01.2017 Umsatzsteuer für Tätigkeiten gewerblicher Art ausweisen müssen. Die Optionserklärung ermöglicht jedoch die Besteuerung nach den bisherigen Grundsätzen bis 31.12.2020.

 


Abstimmung:

18

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen