TOP Ö 9: Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 71-11/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen.

 

 


Während die Hebesätze der Gemeinde Lambrechtshagen seit Jahren unverändert blieben, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steuerung zu verzeichnen.

Ohne ein Anheben der Gewerbesteuer würden der Gemeinde Einnahmen i. H. v. ca. 50.000,00 EUR entgehen.

Die Gewerbesteuer soll daher von 300 % auf 325 % angehoben werden. Die Prozentsätze der Grundsteuer A und B bleiben unverändert.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen