Sitzung: 06.10.2016 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0597/2016
Beschluss Nr.
: 71-11/16
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen.
Während die
Hebesätze der Gemeinde Lambrechtshagen seit Jahren unverändert blieben, ist im
Landesdurchschnitt eine deutliche Steuerung zu verzeichnen.
Ohne ein Anheben
der Gewerbesteuer würden der Gemeinde Einnahmen i. H. v. ca. 50.000,00 EUR
entgehen.
Die Gewerbesteuer
soll daher von 300 % auf 325 % angehoben werden. Die Prozentsätze der
Grundsteuer A und B bleiben unverändert.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |