Sitzung: 06.10.2016 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0594/2016
Beschluss Nr.
: 70-11/16
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, der Anlage
entsprechend gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde die
Optionsmöglichkeit des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle
in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen
Grundsätzen besteuert werden möchte.
Ab 2017 müssen
Gemeinden bei gewerblicher Tätigkeit (wie z.B. Vermietungen) Umsatzsteuer
ausweisen. Die Optionserklärung ermöglicht eine Besteuerung nach den bisherigen
Grundlagen bis 31.12.2020. Die Gemeindevertretung stimmt der Optionserklärung
zu.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |