TOP Ö 7: Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Kritzmow, Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 84-14/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Schwaß.

(„WEA Groß Schwaß I“ (Prototypen), Genehmigungsverfahren AZ 571-1.6.2V-173 des StALU MM nach dem BImSchG und Behördenbeteiligung gemäß § 11 9. BImSchV). 

Die anliegende Beurteilung des Antrages (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V hat Herr Heinicke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

Herr Heinicke nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Herr Heinicke nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Der Bürgermeister informiert zur Thematik und teilt mit, dass die Beurteilung des Antrages der Firma M&M Erneuerbare Energien GbR im Internet für Jedermann einsehbar ist. Die Unterlagen sollen bis zum 30.09.2016 an das StALU MM eingereicht werden. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das Unternehmen bereits einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt hat.

Nach umfassender Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: