TOP Ö 14: Außenbereichssatzung "Zu den Tannen", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 45-8/16

1.

Die zum Satzungsentwurf v. 05.07.2016 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gem. Anlage 1 geprüft.

2.

Aufgrund des § 35 (6) des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 


 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen