TOP Ö 8: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§ 27 Abs. 22 UStG)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 39-8/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, der Anlage entsprechend gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde die Optionsmöglichkeit des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert werden möchte.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen