Sitzung: 29.09.2016 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/30-0593/2016
Beschluss Nr.
: 66-12/16
Die
Gemeindevertretung beschließt, der Anlage entsprechend gegenüber dem Finanzamt
zu erklären, dass die Gemeinde die Optionsmöglichkeit des § 2b
Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017 bis 2020
ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert werden
möchte.
Ab 2017 müssen
Gemeinden bei gewerblicher Tätigkeit (wie z.B. Vermietungen) Umsatzsteuer
ausweisen. Die Optionserklärung ermöglicht eine Besteuerung nach den bisherigen
Grundlagen bis 31.12.2020. Die Gemeindevertretung stimmt der Optionserklärung
zu.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |