TOP Ö 12: Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, "Einkaufszentrum Ostseepark", Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 74-11/16

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 29.09.2016, den Bebauungsplan Nr. 1 „Einkaufszentrum Ostseepark“ zu ändern.  Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:

 

1.  Verschiebung der Baugrenze des Baugebietes 3, um Umbau und Erweiterung des ALDI-Marktes realisieren zu können.

 

2.  Verschiebung der Grenze des Plangeltungsbereichs im Bereich des Baugebietes 3 nach Norden.

                  

In Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von

einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

 

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB ist in

Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Änderung des B-Plans ist notwendig, da sich die geplante Erweiterung des ALDI-Marktes auf der Baugrenze befindet. Einen Kreisverkehr wurde vom Bauausschuss nicht gewünscht.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen