TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105 in Sievershagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss Nr. : 73-11/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

 

 

  1. Die Entwürfe zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie zur Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe sind mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Frau Dubberke informiert, dass die Gespräche zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern nicht einstimmig ausfielen und Uneinigkeit bezüglich der neuen Zufahrt vom Wendehammer herrscht. Die Planerin Frau Kühn bestätigt dies. Der Bürgermeister informiert, dass mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss die Planung veröffentlicht wird. Änderungen, Anregungen u. s.w . können in dieser Phase eingebracht werden und werden dann von der Gemeinde abgewogen. Letztendlich soll der Bebauungsplan jedoch der Gemeindeentwicklung dienen. 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen