Sitzung: 28.09.2016 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/80-0465/2016
Beschluss Nr.
: 73-14/16
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, der Anlage entsprechend
gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde die Optionsmöglichkeit
des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017
bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert
werden möchte.
Ab 2017 müssen
Gemeinden bei gewerblicher Tätigkeit (wie z.B. Vermietungen) Umsatzsteuer
ausweisen. Die Optionserklärung ermöglicht eine Besteuerung nach den bisherigen
Grundlagen bis 31.12.2020. Die Gemeindevertretung stimmt der Optionserklärung
zu.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |