TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 11 von 13 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.