TOP Ö 7: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 58-11/16

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Umwidmung einer Teilfläche der dargestellten gewerblichen Baufläche im Gewerbegebiet Sandkrug in ein Sondergebiet "Einzelhandel" sowie die Anpassung der Flächendarstellungen an die inzwischen fertiggestellte L 132. Die Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil".

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den anliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

4.

Mit dem Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 


Herr Zielke erklärt die Notwendigkeit der Änderung, da sich im Rahmen der erfolgten Erschließungsplanung des Bebauungsplans B 9 b – Sandkrug nordwestlicher Teil“  Änderungen ergaben. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes.

Nachdem Herr Zielke die Fragen der Gemeindevertreter beantwortet, wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen