Sitzung: 12.07.2016 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/60-0842/2016
Beschluss Nr.
: 74-12/16
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung
des B-Plans Nr. 01 für das Gebiet „Weitenmoor“ in Kritzmow, betreffend die
Grundstücke Satower Straße 50 – 54 ,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1). Die
Begründung zu der 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 wird gebilligt (Anlage 2). |
Die Satzung über
die 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 ist durch ortsübliche Bekanntmachung
dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Aufgrund des § 24
Abs. 1 KV M-V hat Herr Henning weder an der Beratung noch an der Abstimmung
mitgewirkt.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag.
Anschließend fasst
die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: