TOP Ö 7: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Weitenmoor" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 74-12/16

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung,  beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 für das Gebiet „Weitenmoor“ in Kritzmow, betreffend die Grundstücke Satower Straße 50 – 54  , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1). Die Begründung zu der 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 wird gebilligt

(Anlage 2).

Die Satzung über die 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V hat Herr Henning weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: