TOP Ö 11: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung der Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 78-12/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt für die Herstellung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 54100.52330, Straßenunterhaltung, in Höhe von 41.626,25 Euro. Die Deckung erfolgt aus der Einnahme entsprechend des städtebaulichen Vertrages und aus dem Produktsachkonto 611.4013, Gewerbesteuer.

 

 


Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen