TOP Ö 12: Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet "Gauswisch", 1. Änderung, Beschluss städtebaulicher Vertrag

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehenden Kosten durch den Investor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

Es ist vorgesehen, die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 30.06.2016 zu beschließen. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, „Gauswisch“ wird ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.