Sitzung: 30.06.2016 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/20-0678/2016
Beschluss Nr. 36-7/16
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
1. Die seit 28. 04.1998 rechtswirksame Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen soll in einem
Teilbereich des Baugebietes 6 geändert werden.
2. Es werden folgende Änderungsziele angestrebt:
a) Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 31/28 und 31/29
b) Festsetzung der Zulässigkeit einer Überschreitung der GRZ für den
Änderungsbereich
3. In Anwendung des §13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren
durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.
4. Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Plans und der
Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag, der mit dem Investor
geschlossen wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Problembeschreibung/Begründung:
Nach Empfehlung und mehrheitlicher Zustimmung des Bauausschusses ist
vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Gauswisch“
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zu ändern. Das Verfahren zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die
Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Die Änderungen des
Plangeltungsbereichs liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine negativen
Auswirkungen auf die Infrastruktur. Für die Übernahme der Kosten der
Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um eine kinderreiche Familie
handelt, die ihr Haus erweitern möchte. Der Landkreis hatte den Bauantrag
abgelehnt und erklärt, dass eine Genehmigung nur mit Änderung des B-Planes
möglich ist. Die Familie hat sich bereit erklärt die Kosten für die
B-Plan-Änderung zu tragen.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |