TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet "Gauswisch", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr. 36-7/16

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

1. Die seit 28. 04.1998 rechtswirksame Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen soll in einem Teilbereich des Baugebietes 6 geändert werden.

2. Es werden folgende Änderungsziele angestrebt:

a) Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 31/28 und 31/29

b) Festsetzung der Zulässigkeit einer Überschreitung der GRZ für den Änderungsbereich

3. In Anwendung des §13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

4. Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Plans und der Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag, der mit dem Investor geschlossen wird.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Nach Empfehlung und mehrheitlicher Zustimmung des Bauausschusses ist vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Gauswisch“  der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zu ändern. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Die Änderungen des Plangeltungsbereichs liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um eine kinderreiche Familie handelt, die ihr Haus erweitern möchte. Der Landkreis hatte den Bauantrag abgelehnt und erklärt, dass eine Genehmigung nur mit Änderung des B-Planes möglich ist. Die Familie hat sich bereit erklärt die Kosten für die B-Plan-Änderung zu tragen.

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen