TOP Ö 9: Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, städtebaulicher Vertrag

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehenden Kosten durch den Investor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ wurde am 17.03.2016 in der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschlossen. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen. Die notwendigen Kosten sind bereits im Amt Warnow-West eingegangen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.