TOP Ö 7: Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Auf Grund von Veränderungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt und der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt war die Erarbeitung eines 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich.

Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 31.05.2016 abgestimmt.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Prof. Vogel erläutert den Nachtragshaushalt:

 

Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt sind weiterhin ausgeglichen, so dass freiwillige Leistungen möglich bleiben.

In den Nachtragshaushalt wurden Finanzmittel für die Freiwillige Feuerwehr (Fahrzeugumrüstung, Aufwandsentschädigung für den Jugendwart, Dienst- und Schutzbekleidung), für die Schule (Schränke), für Neugeborene, für die Kita, für den Spielplatz zu den Tannen, für Verkehrsschilder, für Gemeindetechnik, für die Hygienebegehung in der Gaststätte und für den Umbau im Gemeindezentrum (Errichtung eines Gruppenraumes für die Kita) eingestellt.

 

Der Bürgermeister, der Finanzausschuss und die CDU-Fraktion befürworten ausdrücklich die Arbeit des Kulturvereins und der Zirkelleiter. Die Gemeinde möchte die Zirkelarbeit und die Arbeit des Kulturvereins unterstützen und stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Zum Abruf der Mittel ist eine Einnahmen/Ausgaben/Sponsoring-Abrechnung unerlässlich.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer sollen dem Landesdurchschnitt angepasst werden.