TOP Ö 14: Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 59-10/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

 

1.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 26.1, Gewerbegebiet südlich der B 105, in der Fassung der 1. Änderung soll in westlicher Richtung um die Flurstücke 30/71, 30/38, 30/70, 30/72, 30/73, 30/74, 30/75, 28/16, 28/36 und 28/108 (ca. 0,72 ha) erweitert werden.

 

2.         Es werden folgende Planänderungsziele angestrebt:

·         Erweiterung des Gewerbegebietes, um mit dem Baurecht für Gewerbebauten eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

·         Verlängerung der Planstraße A, um die Erschließung der einzelnen Grundstücke zu verbessern.

 

3.         In Anwendung des § 13a des BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen. Der Plangeltungsbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche (GE) dargestellt.

 

4.         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.

 

5.         Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (Aushang, Internet und Informationsblatt des Amtes Warnow-West – Der Landbote).

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen