TOP Ö 14: Bestellung von Dienstbarkeiten lastend auf gemeindeeigenen Grundstücken (NEUAUFNAHME)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 45-9/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stimmt der Belastung des in der Gemarkung Pölchow, Flur 3 gelegenen Flurstücks 89/2, verzeichnet im Grundbuch von Pölchow, Blatt 165 sowie des in der Gemarkung Huckstorf, Flur 2 gelegenen Flurstücks 1/1, verzeichnet im Grundbuch von Pölchow, Blatt 3332, mit beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwald/Spree, zu.

Für die Inanspruchnahme des Flurstücks 89/2, für eine Leitungstrasse mit einer Länge von 240 m, ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von 185,00 EUR an die Gemeinde zu zahlen.

Für die Inanspruchnahme des Flurstücks 1/1 ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von

50,00 EUR an die Gemeinde zu zahlen. 

Die Kosten der Bewilligung, der Beantragung und Eintragung der Dienstbarkeiten im Grundbuch 

trägt die E.DIS AG.

 


 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen