TOP Ö 13: Bebauungsplan Nr. 20, Mischgebiet Am Kaurauschensoll, städtebaulicher Vertrag

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 72-11/16

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden städtebaulichen Vertrag über die Vorbereitung, Durchführung und anteilige Übernahme von Kosten städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Ziel des Unternehmens ist, noch in diesem Jahr die Filiale in Kritzmow zu eröffnen.

 

 


Der Bürgermeister informiert über das Gespräch mit den Vertretern des

Unternehmens NORMA am heutigen Tag zu dessen anteiliger Kostenübernahme. Das Unternehmen wird außerdem die Erstellung des vorhandenen und stark

beschädigten Gehweges auf einer Länge von 95 m übernehmen.

Im Städtebaulichen Vertrag sind daher folgende Änderungen und Ergänzungen

aufzunehmen:

 

Punkt 2.2 – neu -

„Die Gemeinde verpflichtet sich, bei der Neuerstellung des Gehweges gem. Pkt. 1 einen Kostenanteil von 41 % bis zu einer Höhe von 9.000,00 Euro zu übernehmen. Sollten die tatsächlichen Herstellungskosten über Baukostenschätzung des Investors von 22.000,00 Euro liegen, wird der jeweilige Mehrkostenenteil zwischen dem

Investor und der Gemeinde neu verhandelt.“

 

Punkt 3.2 – neu –

„Der Investor übernimmt anteilige Kosten von 59 % für die Planung, Herstellung und Durchführung der Herstellung des Gehweges gem. Pkt. 1 bis zu einer Höhe von 13.000,00 Euro, in Abhängigkeit der tatsächlichen Herstellungskosten. Sollten die tatsächlichen Herstellungskosten über der Baukostenschätzung des Investors von 22.000,00 Euro liegen, wird der jeweilige Mehrkostenanteil zwischen dem Investor und der Gemeinde neu verhandelt.“

 

Den Gemeindevertretern wird eine Kopie des Vertrages zugestellt.

 

Mit den Ergänzungen/Änderungen fasst die Gemeindevertretung folgenden

Beschluss: