TOP Ö 11: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Amtswehrführung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 16-4/16

Der Amtsausschuss beschließt für die Funktionsinhaber der Amtswehrführung folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung:

 

Amtswehrführer                  erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die

                                               FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter                erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die

                                               FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

 


 

 


Abstimmung:

18

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen