TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Zu Beginn der Sitzung sind 8 von 13 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.