TOP Ö 9: Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss Nr. : 30-6/16

Beschlussvorschlag:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, für den bebauten Bereich „Zu den Tannen“, südöstlich der Lichtenhäger Tannen und südlich der Straße „Zu den Tannen“ eine Außenbereichssatzung aufzustellen (Anl. 1).

Mit der Satzung soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um die bauliche Reproduktion des Siedlungssplitters zu begünstigen.

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


Herr Bahls fragt, warum die Außenbereichssatzung nicht auf alle Grundstücke angepasst wurde. Der Bauausschuss hatte ebenfalls eine geradlinige Begrenzung empfohlen, so Herr Meus.

Der Bürgermeister informiert, dass der Planer diesen Vorschlag so unterbreitet hat. Es ist dabei zu bedenken, dass die Kosten für die Außenbereichssatzung vom Bürger getragen werden. Wenn die Gemeinde eine Ausweitung des Gebietes wünscht, müssen auch Kosten von der Gemeinde übernommen werden. 

Her Meus schlägt vor, den vorliegenden Vorschlag zu beschließen, um dem Bürger zu helfen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Gemeinde über die Erweiterung der Außenbereichssatzung entscheiden.

Der Bürgermeister wird den Planer beauftragen die Kosten für eine Erweiterung der Außenbereichssatzung  zu berechnen. Die Gemeindevertretung sollte sich überlegen, ob sie eine Ausweitung der Bebauung in diesem Gebiet möchte und dafür die Kosten tragen will.

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung