Sitzung: 17.03.2016 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/20-0666/2016
Beschluss Nr.
: 30-6/16
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, für den bebauten Bereich „Zu den
Tannen“, südöstlich der Lichtenhäger Tannen und südlich der Straße „Zu den
Tannen“ eine Außenbereichssatzung aufzustellen (Anl. 1). Mit der Satzung
soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um die bauliche Reproduktion
des Siedlungssplitters zu begünstigen. |
2. |
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Die Beteiligung
der betroffenen
Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist durchzuführen. |
Herr Bahls fragt,
warum die Außenbereichssatzung nicht auf alle Grundstücke angepasst wurde. Der
Bauausschuss hatte ebenfalls eine geradlinige Begrenzung empfohlen, so Herr
Meus.
Der Bürgermeister
informiert, dass der Planer diesen Vorschlag so unterbreitet hat. Es ist dabei
zu bedenken, dass die Kosten für die Außenbereichssatzung vom Bürger getragen
werden. Wenn die Gemeinde eine Ausweitung des Gebietes wünscht, müssen auch
Kosten von der Gemeinde übernommen werden.
Her Meus schlägt
vor, den vorliegenden Vorschlag zu beschließen, um dem Bürger zu helfen. Zu
einem späteren Zeitpunkt kann die Gemeinde über die Erweiterung der
Außenbereichssatzung entscheiden.
Der Bürgermeister
wird den Planer beauftragen die Kosten für eine Erweiterung der
Außenbereichssatzung zu berechnen. Die
Gemeindevertretung sollte sich überlegen, ob sie eine Ausweitung der Bebauung
in diesem Gebiet möchte und dafür die Kosten tragen will.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |