TOP Ö 11: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 43-9/16

Durch die Gemeindevertretung Stäbelow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

Wehrführer:              erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die                                                          FFwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter:   erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die

FFwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

Jugendfeuerwehrwart:      60,00 Euro

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:0

11

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen