TOP Ö 8: 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Beschluss Nr. : 40-8/16

 

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage 1. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie den Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Umweltbericht wird gebilligt (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Genehmigung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Rostock, einzuholen. Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Zielke von der Stadt- und Regionalplanung Partnerschaftsgesellschaft erklärt den Werdegang hin zum jetzigen Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundlage für die nächsten ca. 15 Jahre bildet. In Gragetopshof und Sildemow sind keine neuen Eigenheime geplant, in Niendorf und Groß Stove hingegen schon.

Im Anschluss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen