TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind 12 von 13 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Gemeindevertretung beschlussfähig.