TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung fest. Es sind 6 von 9 Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.