TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind alle Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.