TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 8 von 9 Gemeindevertretern anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.