TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 21 "Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll" der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 51-9/15

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Kritzmow nordöstlich des Netto-Marktes zwischen dem Kritzmow Park – Komplex und dem Regenrückhaltebecken (Gemarkung Kritzmow, Flur 1,Flst. 59/7 und 81/7). Die Planung dient der Errichtung einer Mehrgenerationenwohnanlage.

2.

Der B-Plan Nr. 21 soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Aufstellungsbeschluss. Der Bauausschuss hat die Annahme des Beschusses empfohlen.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen