Sitzung: 15.12.2015 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/60-0805/2015
Beschluss Nr.
: 49-9/15
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, die
Innenbereichssatzung Klein Schwaß zu ändern. Ziel der Änderung ist die
Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen den Wohngrundstücken Wilsener
Straße 11 und 11a in den Innenbereich gem. § 34 BauGB. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung der
Innenbereichssatzung Klein Schwaß und die zugehörige Begründung werden gebilligt
(Anlagen 1 und 2) |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die
Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist. |
Der Bürgermeister
informiert zum Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat darüber beraten und
empfiehlt die Beschlussfassung.
Anschließend fasst
die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |