TOP Ö 8: 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 49-9/15

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Klein Schwaß zu ändern. Ziel der Änderung ist die Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und 11a in den Innenbereich gem. § 34 BauGB.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß und die zugehörige Begründung werden gebilligt (Anlagen 1 und 2)

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat darüber beraten und empfiehlt die Beschlussfassung.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen