TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 10.1, Mischgebiet Alt Sievershagen, Aufstellungsbeschluss 3. Änderung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 42-7/15

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 10.1, Mischgebiet Alt Sievershagen, ist zu ändern (3. Änderung). Änderungsziele:

a)    Festlegung von Baugebieten, in denen mischgebietsverträgliches Gewerbe angesiedelt wird

b)    Klarstellung Maß der baulichen Nutzung für einzelne Baugebiete

c)    Festlegung von Bereichen ohne Aus- und Einfahrt

 

  1. Die B-Plan-Änderung berührt keine Grundzüge der Planung und ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Es sind die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

  1. Der Änderungsbeschluss mit der Übersichtszeichnung für die betroffenen Änderungsbereiche ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Herr Kutschke informiert, dass es im Bereich Alt Sievershagen, direkt hinter dem McDonalds Bauaktivitäten gibt. Das geplante Bauvorhaben wurde der Gemeinde als Antrag auf Genehmigungsfreistellung eingereicht. Allerdings weichen Nutzungsart sowie Art und Maß der Bebauung von der ursprünglichen Zielstellung des Bebauungsplanes ab, so dass die Gemeinde nun ihr Planungshoheitsrecht beanspruchen will.

Nach Information des zuständigen Planungsbüros soll der Gemeinde eine 1. Änderung zum Bauantrag sowie ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre vorliegen. Wenn die vorgenommenen Änderungen den Vorgaben bzw. den Interessen der Gemeinde entsprechen, können das Vorhaben sowie die Ausnahme von der Veränderungssperre kurzfristig genehmigt werden. Die Gemeinde Lambrechtshagen ist bestrebt, mit dem Investor eine einvernehmliche Lösung für den zu bebauenden Ortseingangsbereich zu finden.

Im vergangenen Bauausschuss wurde festgestellt, dass der rechtskräftige B-Plan Nr. 10.1 überarbeitungswürdig ist. Daher lautete die einstimmige Empfehlung der Bauausschussmitglieder, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

Herr Matthies betonte nochmals, dass die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Anlass nehmen wird, um städtebauliche Ziele und viele inhaltliche Aspekte des Bebauungsplanes aktuellen Zielen der Gemeinde anzupassen. Herr Kutschke bestätigte dies mit der Ergänzung, dass zur heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss mit groben städtebaulichen Zielen gefasst wird und dieser Aufstellungsbeschluss gleichzeitig Grundlage zum Beschluss der Veränderungssperre ist.

Frau Dubberke weist darauf hin, dass die Planungskosten zum Bauleitplanverfahren bei der Gemeinde und nicht beim Bauherrn liegen. Entscheidend ist aber, dass die Gemeinde durch Beanspruchung ihrer Planungshoheit zugleich ihre Rechte behält.

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen