Sitzung: 15.10.2015 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0559/2015
Beschluss Nr.
: 42-7/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:
a) Festlegung von Baugebieten, in denen mischgebietsverträgliches Gewerbe angesiedelt wird
b) Klarstellung Maß der baulichen Nutzung für einzelne Baugebiete
c) Festlegung von Bereichen ohne Aus- und Einfahrt
Herr Kutschke informiert, dass es im Bereich Alt Sievershagen, direkt
hinter dem McDonalds Bauaktivitäten gibt. Das geplante Bauvorhaben wurde der
Gemeinde als Antrag auf Genehmigungsfreistellung eingereicht. Allerdings
weichen Nutzungsart sowie Art und Maß der Bebauung von der ursprünglichen
Zielstellung des Bebauungsplanes ab, so dass die Gemeinde nun ihr
Planungshoheitsrecht beanspruchen will.
Nach Information des zuständigen Planungsbüros soll der Gemeinde eine 1.
Änderung zum Bauantrag sowie ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre
vorliegen. Wenn die vorgenommenen Änderungen den Vorgaben bzw. den Interessen
der Gemeinde entsprechen, können das Vorhaben sowie die Ausnahme von der
Veränderungssperre kurzfristig genehmigt werden. Die Gemeinde Lambrechtshagen
ist bestrebt, mit dem Investor eine einvernehmliche Lösung für den zu
bebauenden Ortseingangsbereich zu finden.
Im vergangenen Bauausschuss wurde festgestellt, dass der rechtskräftige
B-Plan Nr. 10.1 überarbeitungswürdig ist. Daher lautete die einstimmige
Empfehlung der Bauausschussmitglieder, den vorliegenden Beschluss zu fassen.
Herr Matthies betonte nochmals, dass die Gemeinde das Änderungsverfahren
zum Anlass nehmen wird, um städtebauliche Ziele und viele inhaltliche Aspekte
des Bebauungsplanes aktuellen Zielen der Gemeinde anzupassen. Herr Kutschke
bestätigte dies mit der Ergänzung, dass zur heutigen Sitzung der
Aufstellungsbeschluss mit groben städtebaulichen Zielen gefasst wird und dieser
Aufstellungsbeschluss gleichzeitig Grundlage zum Beschluss der
Veränderungssperre ist.
Frau Dubberke weist darauf hin, dass die Planungskosten zum
Bauleitplanverfahren bei der Gemeinde und nicht beim Bauherrn liegen.
Entscheidend ist aber, dass die Gemeinde durch Beanspruchung ihrer
Planungshoheit zugleich ihre Rechte behält.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |