TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind 10 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.