TOP Ö 8: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 48-7/15

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Gemeindewehrführer:                   erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch                                                    die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags

dessen Stellvertreter                      erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch                                                    die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags

Ortswehrführer:                               erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des                                                                       durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags

deren Stellvertreter:                                    erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des                                                                       durch die  FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags

 

Darüber hinaus erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Gerätewarte:                                                50,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart:                              30,00 Euro

stellv. Jugendfeuerwehrwart:                   30,00 Euro

 

Der Beschluss vom 11.02.2014 mit der Beschluss Nr. 212-28/14 wird aufgehoben.

 


Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen