Sitzung: 20.10.2015 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/OS/60-0799/2015
Beschluss Nr.
: 48-7/15
Durch die
Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen
Feuerwehr Kritzmow-Schwaß folgende monatliche Pauschalbeträge als
Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
dessen
Stellvertreter erhält
eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
Ortswehrführer: erhalten eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch
die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
deren
Stellvertreter: erhalten
eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch
die FwEntschVO M-V geregelten
Höchstbetrags
Darüber hinaus
erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Gerätewarte: 50,00
Euro
Jugendfeuerwehrwart: 30,00 Euro
stellv.
Jugendfeuerwehrwart: 30,00
Euro
Der Beschluss vom
11.02.2014 mit der Beschluss Nr. 212-28/14 wird aufgehoben.
Nach Information
wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |