TOP Ö 8: Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss-Nr. 18-4/15

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beiliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen.  Die bisherige Nutzungs- und Entgeltordnung vom 15.07.2010 wird aufgehoben.

 

 

 

 


Die Kosteneinsparungen reichen noch nicht aus. Beispielsweise sollte darüber diskutiert werden, ob für die Nutzung des Kunstrasenplatzes durch Kinder der Gemeinde auch eine Gebühr zu erheben ist. Herr May weist darauf hin, dass die Unterhaltung einer Sporthalle eine freiwillige Leistung und immer ein Zuschussgeschäft ist.

Der Bürgermeister erläutert in welcher Höhe die freiwilligen Mittel von der Gemeinde erbracht werden (Eine Stunde Nutzung kostet 60 EUR. Bei den Jugendmannschaften der LSG unterstützt die Gemeinde mit 50 EUR die Stunde, bei den Erwachsenen der LSG mit 40 EUR die Stunde.)  Es existieren noch weitere Vereine in der Gemeinde wie der Reitverein, Schützenverein oder Kulturverein, die lediglich mit 300 EUR pro Jahr von der Gemeinde unterstützt werden.


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen