TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Von 15 Gemeindevertretern sind 13 anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.