TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.