TOP Ö 8: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 26-5/15

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

- Beschluss zur Annahme einer Spende

 

 


Der Bürgermeister erklärt die Notwendigkeit des Rückholungsbeschlusses. Dem Hauptausschuss obliegen gemäß Hauptsatzung die Annahme von Spenden von 100 € bis 1000 €. Es wäre zu hoher Aufwand, extra für die Annahme der Spende von 250 € eine Hauptausschusssitzung einzuberufen. Für solche Fälle sieht die Kommunalverordnung

M-V die Rückholung der Angelegenheit in die Gemeindevertretersitzungen vor.

Herr Knischka fragt, wofür die Spende genutzt werden soll.

Frau Born erklärt, dass eine Fahrt der Jugendfeuerwehr anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr geplant ist.


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen