TOP Ö 8: Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Kritzmow)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 37-6/15

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Kritzmow.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

 

Während die Hebesätze in der Gemeinde Kritzmow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu

verzeichnen. Die Gemeinde verzichtet somit derzeit auf ca. 30.000,00 EUR.

Gleichzeitig wird ein erheblicher Verwaltungsaufwand betrieben, da die Kosten für die Straßenreinigung/den Winterdienst auf die Grundstückseigentümer gesondert umgelegt werden.

 

Nach umfassender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst,

eine Einwohnerinformation wird als notwendig erachtet:

 

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen