Sitzung: 30.06.2015 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/FV/60-0781/2015
Beschluss Nr.
: 37-6/15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt
die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern der Gemeinde Kritzmow.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag.
Während die
Hebesätze in der Gemeinde Kritzmow seit Jahren unverändert sind, ist im
Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu
verzeichnen. Die
Gemeinde verzichtet somit derzeit auf ca. 30.000,00 EUR.
Gleichzeitig wird
ein erheblicher Verwaltungsaufwand betrieben, da die Kosten für die Straßenreinigung/den
Winterdienst auf die Grundstückseigentümer gesondert umgelegt werden.
Nach umfassender
Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst,
eine Einwohnerinformation wird als notwendig erachtet:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |