TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Amtsvorsteher begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind 18 von 19 Mitgliedern des Amtsausschusses erschienen, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.