TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet "Allershäger Straße", 2. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss Nr. : 17-4/15

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“, vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zur 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gebilligt – siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Mischgebiet „Allershäger Straße“, auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 in Lambrechtshagen, vorzunehmen. Voraussetzung für die Ausfertigung und Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist der Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Eigentümergemeinschaft zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen entsprechend Pkt. 3.2 der Begründung.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V haben Frau Runge und Herr Postma weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Frau Runge und Herr Postma nehmen wieder an der Sitzung teil.

 


Frau Runge und Herr Postma erklären sich für befangen und nehmen im

Zuhörerbereich Platz.

Der Bürgermeister erläutert zum Beschlussvorschlag. Die Thematik wurde in den Ausschüssen beraten und die Annahme des Beschlusses empfohlen.

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst: