TOP Ö 13: Bebauungsplan Nr. 28, Wohnbebauung "Bauernreihe", Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 21-4/15

  1. Für die straßenbegleitende Wohnbebauung an der Bauernreihe in Lambrechtshagen ist der Bebauungsplan Nr. 28 aufzustellen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,6 ha und umfasst Teile der Flurstücke 56/25 und 33 der Flur 3, Gemarkung Lambrechtshagen.
  2. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-       Festlegung eines allgemeinen Wohngebietes, um Baurecht für die Errichtung von ca. 15 Eigenheimen zu schaffen.

  1. In Anwendung des § 13 a des BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Plangeltungsbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt (Länge 400 m).
  2. Die Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
  3. Der Beschluss mit seiner Anlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V hat Herr Postma weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Herr Postma nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Herr Postma erklärt ich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Der Bauausschuss hat über den Aufstellungsbeschluss beraten und empfohlen, den Beschluss anzunehmen.

 

Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: