TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Es sind alle 13 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.