TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

Herr Dr. Hoffmann äußert seinen Unmut über die Abnahme der 30 km/h-Beschilderung im Wilsener Weg sowie über die Antwort der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock aufgrund der Anwohnerbeschwerden.

Etwa zum Jahresbeginn 2015 wurde die Beschilderung 30 km/h entfernt.

Die Anwohner wurden vorab nicht informiert, Gründe sind nicht bekannt gegeben worden (die Beschilderung „Achtung Fußgänger“ ist noch vorhanden).

Herr Dr. Hoffmann bemerkt, dass es sich um eine Durchgangsstraße ohne Gehweg handelt und der Straßenverkehr sich dort mit der Entwicklung der Gemeinde

wesentlich erhöht hat. Er weist darauf hin, dass im Wilsener Weg viele junge

Familien mit Kindern leben und vor Abnahme der Beschilderung eine gewisse

Verkehrsberuhigung gegeben war.

Die Antwort der Straßenverkehrsbehörde nach 12 Wochen beinhaltet die Aussagen, dass eine 30 km/h-Beschilderung nicht notwendig wäre, da die Straßenschäden nicht erheblich seien und keine Gefahr im Verzug bestehe. Den Anwohnern ist empfohlen worden, bei der Gemeinde den Ausbau des Fußweges zu beantragen.

Herr Dr. Hoffmann bittet die Gemeinde um eine Lösung.

Der Bürgermeister informiert über die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock, die jährlich in allen Gemeinden eine Verkehrsschilderschau durchführt und kündigt an, dass der Bauausschuss am 02.07.2015 über die Thematik beraten wird.

Herr Henning informiert über eine diesbezügliche Eingabe an den Landkreis Rostock durch den Leiter der Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock. Das Schreiben und die Antwort darauf werden zur Bauausschusssitzung vorgelegt.

Herr Krause äußert seinen Unmut dahingehend, dass die Anwohner nicht über die Abnahme der Beschilderung informiert wurden (Tag/Stunde), da hier die Pflicht der Behörde bestehe und bittet, dass sich insbesondere das Amt sowie auch die

Gemeinde dagegen wehren.

Der Bürgermeister wird über das Amt Warnow-West mit dem Landkreis Rostock dazu das Gespräch suchen, vorab wird der Bauausschuss eine Empfehlung geben.