Sitzung: 30.06.2015 Gemeindevertretung Kritzmow
Herr Dr. Hoffmann
äußert seinen Unmut über die Abnahme der 30 km/h-Beschilderung im Wilsener Weg
sowie über die Antwort der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Rostock aufgrund der Anwohnerbeschwerden.
Etwa zum
Jahresbeginn 2015 wurde die Beschilderung 30 km/h entfernt.
Die Anwohner wurden
vorab nicht informiert, Gründe sind nicht bekannt gegeben worden (die
Beschilderung „Achtung Fußgänger“ ist noch vorhanden).
Herr Dr. Hoffmann
bemerkt, dass es sich um eine Durchgangsstraße ohne Gehweg handelt und der
Straßenverkehr sich dort mit der Entwicklung der Gemeinde
wesentlich erhöht
hat. Er weist darauf hin, dass im Wilsener Weg viele junge
Familien mit
Kindern leben und vor Abnahme der Beschilderung eine gewisse
Verkehrsberuhigung
gegeben war.
Die Antwort der
Straßenverkehrsbehörde nach 12 Wochen beinhaltet die Aussagen, dass eine 30
km/h-Beschilderung nicht notwendig wäre, da die Straßenschäden nicht erheblich
seien und keine Gefahr im Verzug bestehe. Den Anwohnern ist empfohlen worden,
bei der Gemeinde den Ausbau des Fußweges zu beantragen.
Herr Dr. Hoffmann
bittet die Gemeinde um eine Lösung.
Der Bürgermeister
informiert über die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Rostock, die jährlich in allen Gemeinden eine Verkehrsschilderschau durchführt
und kündigt an, dass der Bauausschuss am 02.07.2015 über die Thematik beraten
wird.
Herr Henning
informiert über eine diesbezügliche Eingabe an den Landkreis Rostock durch den
Leiter der Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock. Das Schreiben und die
Antwort darauf werden zur Bauausschusssitzung vorgelegt.
Herr Krause äußert
seinen Unmut dahingehend, dass die Anwohner nicht über die Abnahme der
Beschilderung informiert wurden (Tag/Stunde), da hier die Pflicht der Behörde
bestehe und bittet, dass sich insbesondere das Amt sowie auch die
Gemeinde dagegen
wehren.
Der Bürgermeister
wird über das Amt Warnow-West mit dem Landkreis Rostock dazu das Gespräch
suchen, vorab wird der Bauausschuss eine Empfehlung geben.