TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 5. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

Von 15 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung 10 anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.