Sitzung: 16.12.2014 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/60-0757/2014
Beschluss Nr.
: 18-3/14
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt
die Teileinziehung des Biestower Weges in Kritzmow. Die Straße ist belegen in
der Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurstücke 79 und 61.
Die Teileinziehung umfasst das Verbot für Fahrzeuge mit
einem tatsächlichen Gewicht über 10 t, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
frei.
Der Bürgermeister erklärt den Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat mehrfach über die Teileinziehung der Straße beraten.
Im Biestower Weg fehlt derzeit die Beschilderung, „10 t, Land-und Forstwirtschaft-
licher Verkehr frei“, womit es dort keine Verkehrsbeschränkung gibt.
Der Teileinziehungsbereich beginnt in Kritzmow an der L 10 und endet an der
Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock. Da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, ist eine Abstimmung mit der Hansestadt unabdingbar. Die Straße auf dem Territorium von Rostock in Richtung der Gemeinde ist derzeit mit „5 t, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ausgeschildert. Auch dazu besteht noch
Klärungsbedarf.
Der Bürgermeister informiert, dass bei einer Ausschilderung von 5 t bestimmte Lieferungen für Anlieger nur mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung möglich sind.
Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss
gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |