TOP Ö 9: Beschluss über die Teileinziehung der Straße "Biestower Weg" in Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 18-3/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Teileinziehung des Biestower Weges in Kritzmow. Die Straße ist belegen in der Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurstücke 79 und 61.

Die Teileinziehung umfasst das Verbot für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht über 10 t, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.

 


Der Bürgermeister erklärt den Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat mehrfach über die Teileinziehung der Straße beraten.

Im Biestower Weg fehlt derzeit die Beschilderung, „10 t, Land-und Forstwirtschaft-

licher Verkehr frei“, womit es dort keine Verkehrsbeschränkung gibt.

Der Teileinziehungsbereich beginnt in Kritzmow an der L 10 und endet an der

Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock. Da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, ist eine Abstimmung mit der Hansestadt unabdingbar. Die Straße auf dem Territorium von Rostock in Richtung der Gemeinde ist derzeit mit „5 t, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ausgeschildert. Auch dazu besteht noch

Klärungsbedarf.

Der Bürgermeister informiert, dass bei einer Ausschilderung von 5 t bestimmte Lieferungen für Anlieger nur mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung möglich sind.

 

Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen